energy-bench®  Verbrauchsanalyse und Energiekosten-Benchmarking


energy-bench: Was ist eigentlich Verbrauchsanalyse ?

Verbrauchsanalyse umschreibt als Begriff alle Verfahren und Maßnahmen, die zur Feststellung, Weiterleitung, Auswertung und Dokumentation von Informationen über Energieverbräuche nötig bzw. nützlich sind, sie ist Grundlage für ein Energiemanagement. Die VA geht von der Zielsetzung der Einsparung von Energie (heute auch im Zusammenhang mit der Reduktion von Klima-schädlicher Emission) aus und umfaßt Instrumente / Methoden zur Darstellung und Bewertung von Zahlen, Meßwerten, Verbrauch- u. Kostenrelationen. Von der richtigen Erfassung an der Stelle der Verursachung des Verbrauchs über Berichte, Trendberechnungen und Abweichungsinfos für Verbraucher und -Gruppen bis zu standardisierten Einsparhinweisen reicht das Spektrum. Dabei ist Technik nur Mittel zum Zweck und nicht das Ziel. Wenn Technik zu kompliziert und zu teuer wird, wirkt diese kontraproduktiv. Daher ist auch deren Wirksamkeit zu prüfen. energy-bench: Was bringt die Verbrauchsanalyse dem Immobilien-Vermieter und seinen "Kunden" ?

VA bringt dem Vermieter bzw. in seinem Auftrage tätigen Dienstleistern qualifizierte Daten für Managament-Entscheidungen und liefert gleichzeitig ein Orientierungs-Instrument für die Verbraucher (Wohnungsnutzer, Gewerbe-Mieter etc.). Denn an beiden Punkten könnten Optimierungspotentiale vorhanden sein, die es zu ermitteln gilt. Ebenso können auch Informationen über erreichte Verbesserungen (best practices) als Quelle für Beratung und Optimierung genutzt werden. Konkret bringt die Verbrauchsanalyse dem Vermieter Informationen darüber, wo zu viel Energie verbraucht wird, ob sich irgendwelche Abnormalitäten entwickeln, ob Modernisierungsmaßnahmen wirtschaftlich wären, ob durchgeführte Änderungen in der Gebäudetechnik oder der Betriebsführung einen - und wenn ja, welchen - Effekt gebracht haben usw. Nach der Definition der Heizkostenverordnung 2009 soll die Verbrauchsanalyse dem Mieter einen Überblick über Entwicklung von (Verbrauch und) Kosten der letzten drei Jahre geben. Damit stellt der Gesetzgeber den Zusammenhang zur monetären Motivation der Verbraucher noch einmal heraus. Für den Vermieter regelt er Finanzierbarkeit (umlagefähige Position), die rechtliche Einordnung (Legitimation) und schreibt ihm so die Initiator-Rolle für die o.g. beidseitige Einwirkung auf Verbrauchssenkung zu (Energiemanagement und Verbraucherverhalten).


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