Geislinger Konvention

Das Siegel der Geislinger Konvention



Das Siegel der Geislinger Konvention


Das Siegel der Geislinger Konvention ist als markenrechtlich geschütztes Qualitätsmerkmal ein lizenzfähiges Gütesiegel, welches in Autorisierung der Hochschule für Wirtschaft u. Umwelt Nürtingen-Geislingen von dafür berechtigten Dienstleistern z.B. WohnCom an Benchmarking-Anwender vergeben wird.

Nur die lizensierten Dienstleister dürfen Betriebskosten-Benchmarking entspr. der Konvention mit diesem Siegel anbieten. Damit soll der wissenschaftlich bestätigte Qualitätsstandard und das hohe fachliche Level für externe Vergleiche gesichert bleiben.

Nur Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, die sich dem externen Benchmarking (und somit der Qualitätskontrolle gemäß der Konvention) unterziehen, können das Siegel erhalten.

In der Arbeitsgruppe "Geislinger Konvention" wird die Konvention einer ständigen Prüfung und Weiterentwicklung unterzogen und werden Hinweise der Anwender und der Benchmarking-Dienstleister sowie aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.