WohnCom® FAQsSpezial: Fragen zur Statistik Wie kommen die Vergleichswerte im WohnCom-Benchmarking zustande ?
Alle Vergleichswerte stellen in der Regel den Mittelwert (vulgo: "Durchschnitt") der Vergleichsgruppe dar. Eine Vergleichsgruppe kann eine Menge an Objekten / Häusern / Wirtschaftseinheiten oder ein Gesamtbestand oder können die Bestände alle Teilnehmer an der jew. Stichprobe sein. Alle diese bilden mit Ihren Daten das gewichtete arithmetische Mittel, welches in den Auswertungen als Vergleichswert dargestellt wird. Die Gewichtung erfolgt über die Größe jedes einzelnen Objektes, nämlich seiner Fläche. Dies bedeutet, daß große Objekte mit ihrer jew. Kostenhöhe einen stärkeren Einfluß auf das Mittel haben als kleinere. Die Berechnung des Vergleichswertes (egal ob für interne oder externe Vergleiche) erfolgt immer zur Laufzeit, also erst nach der konkreten Online-Abfrage während einer Sitzung. weiter... Wie ist der Begriff "Objekt" zu verstehen ?
In aller Regel ist "Objekt" eine Wirtschaftseinheit, weil die Wohnungswirtschaft in dieser Kategorie denkt und abrechnet. Daher ist jedes Objekt i.d.R. eine Wirtschaftseinheit. Aber es kann über oder unterhalb dieses Orga-Begriffes noch weitere Ebenen geben. So kann z.B. über der Wirtschaftseinheit noch ein Abrechnungskreis definiert sein und unterhalb der Wirtschaftseinheit können Teilobjekte (Häuser, Aufgänge etc.) strukturiert sein. Für die Standardanwender ist aber die Wirtschaftseinheit ausreichend. weiter... Welche Flächen werden zur Berechnung herangezogen ?
Für jede Kostenart gibt es eine spezifische "Umlagefläche". Daher können Sie pro Kostenart und Objekt eine individuelle Fläche liefern, die von uns in das System übertragen wird. Z.B. gibt es für Aufzüge oftmals andere Flächen als für die Grundsteuer. Die Heizungs- oder Warmwasserfläche könnte eine andere als die Wohnfläche sein usw. Sie können aber auch für alle Berechnungen die Wohnflächen zugrunde legen. weiter... Was passiert mit Ausreißern oder Extremwerten ?
Extreme Kostenwerte können durchaus vorkommen, z.B. wenn es eine Rückerstattung eines örtl. Versorgers oder vom Finanzamt etc. gegeben hat und die korrekte Einbuchung dieses Betrages zu einem extrem kleinen Wert geführt hat. Andererseits kann eine korrekte Nachbelastung zu einem ungewöhnlich hohen Einzelwert geführt haben. Da diese Extremwerte nicht den "normalen" Bedingungen entsprechen, werden Sie vom System standardmäßig außen vor gelassen und fließen nicht in die Berechnung ein (Glättung). Das gilt bei allen Teilnehmern und allen Auswertungen. Sie können aber die Extremwerte für einzelne Auswertungen wieder dazu schalten, dann sind Ihre und ggf. die der anderen Teilnhmer wieder in der Berechnung enthalten. Zu erkennen ist dies an den veränderten Objekt-Anzahlen. Besondere Extreme, die in der Plausi-Prüfung aufgefallen sind und sich als Buchungsfehler o.ä. herausstellen, sind hier nicht gemeint. weiter... |
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