Der Gesetzgeber bürdet dem Hauseigentümer / Wohnungsgeber ständig neue Verpflichtungen auf, deren Abwicklung er nicht sorgfältig durchdenkt und mit deren Finanzierung er den Vermieter weitestgehend allein läßt (Beispiele: energet. Modernisierung, Legionellenprüfung, Dichtigkeitsprüfung.....)
Für die Verwalter grösserer Immobilienbestände ist es im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ihres Tuns unumgänglich, die Entwicklung der Betriebskostenhöhe auf den lokalen Märkten ständig im Auge zu haben und die eigenen Objekte / die eigene Position pemanent mit der Marktentwicklung zu vergleichen.
Dabei wird auch auf die Verschiedenheit der Gebäude, ihrer Ausstattung und Nutzungsformen sowie das jew. Service-Level Rücksicht genommen.